Für wen? Anspruch auf Prüfung eines Gesuches haben ausschliesslich reformierte Kirchenmitglieder mit Wohnsitz im Kanton Zürich.
Was ist zu tun?
- BüDa kontaktieren - Gesuchformular und Budgetblatt ausfüllen - erforderliche Unterlagen zusammentragen - Darlehensgesuch mit Beilagen einreichen - Besprechungstermin - Der Vorstand entscheidet über die Gesuche - Darlehensvertrag - Auszahlung(en) - Rückzahlungen Wir freuen uns auf Ihre Kontaktnahme!