Zinsgünstige BüDa-Darlehen: mit Sicherheit zu 1.5%, ohne Sicherheit zu 2.5% und Darlehen der Stiftung Hilfsfonds: 1.5%
Bürgschaften (bei landwirtschaftlichen Betrieben)
Unterstützungsbeiträge (ausschliesslich an mittellose Personen)
Weitervermittlung an Beratungsstellen
Dienstleistungen im Auftrag der Evang.-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich; Budgetprüfung, finanzielle Beratung bei Aus- und Weiterbildungen
Für wen?
Anspruch auf Prüfung eines Gesuches haben ausschliesslich Mitglieder der Evang.- reformierten Kirchgemeinden des Kantons Zürich.
Wenn es darum geht
Den eigenen Gewerbebetrieb zu erweitern oder zu sanieren (auch Maschinen und Einrichtungen),
das Einfamilienhaus oder die eigene Wohnung zu erwerben oder zu renovieren oder
eine Aus-, Weiter- oder Zusatzausbildung zu finanzieren, entsprechend dem Statutenzweck der BüDa.
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Oder einen finanziellen Engpass zu überbrücken (Schuldensanierung nur im Falle einer Zusammenarbeit mit einer der Beratungsstellen, wie mit der Schuldenberatung Kanton Zürich) oder
ein Mietzinsdepot zu leisten, gemäss der Zweckbestimmung der Stiftung Hilfsfonds der BüDa.